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Neue Energieeinspar-Verordnung setzt alten Heizkesseln eine Frist

Vaillant Heizung Modernisierung - So modernisieren Sie richtig

Warum ist meine Heizungsrechnung so hoch? Warum ist mein Kessel nachts so laut? Und mein warmes Wasser morgens so kalt? Bietet meine Heizung noch genügend Komfort? Verbraucht sie zu viel Energie? Belastet sie die Umwelt unnötig? Was sagt der Gesetzgeber dazu? Muss ich modernisieren? Wenn ja, was sagt mein Geldbeutel dazu?

Komfort steigern, Kosten senken. Als Eigenheimbesitzer oder Vermieter eines Mehrfamilienhauses stellen Sie sich täglich viele Fragen. Fragen, die mit Ihrer Wohn- und Lebensqualität zu tun haben, aber auch mit dem Werterhalt Ihres Hauses. Die Heizungsanlage spielt dabei oft eine zentrale Rolle. Vielleicht möchten Sie Ihre Räumlichkeiten neu aufteilen, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Den Heizungskeller zum Hobbyraum umfunktionieren. Das Dach ausbauen. Bad und Küche mit mehr Warmwasserkomfort aufwerten. Heiße Sommertage durch eine Klimaanlage auffrischen. Für alle dabei auftauchenden Fragen haben wir hier die passenden Antworten um Ihren individuellen Wohnkomfort zu finden. Freuen Sie sich auf Ihr neues Zuhause. Denn Zuhause ist Vaillant.



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Alte Brenner ersetzen

Spätestens am 31. Dezember 2005 sollten die betroffenen Altkessel durch moderne Heizanlagen ersetzt worden sein. Falls zwischenzeitlich ein neuer Brenner montiert worden ist, endet die Frist Ende 2008. Vom Sanierungszwang ausgenommen sind jedoch selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesen Gebäuden müssen veraltete Heizungen nur nach einem Eigentumswechsel ausgetauscht werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren.

Heizkosten senken

Wenngleich sich eine baldige Modernisierung durchaus auch im Eigenheim rentiert. Schließlich senkt der geringe Energieverbrauch die laufenden Heizkosten erheblich. Von einem Wechsel des Energieträgers im Rahmen einer Sanierung hingegen raten Fachleute vom Heizungs- und Schornsteinfegerhandwerk in aller Regel ab.

30 - 40 % weniger Verbrauch

"Eine Heizungs-Modernisierung rechnet sich für den Hausbesitzer, weil sie sich im Laufe der Zeit über die eingesparten Energiekosten amortisiert", ergänzt das Institut für wirtschaftliche Ölheizung. Bis zu 40 Prozent weniger Heizöl verbrauchen beispielsweise moderne Brennwertkessel, die es übrigens auch als Platz sparende, kompakte Wandgeräte gibt. Wer sich für einen Niedertemperaturkessel entscheidet, kann mit einer Einsparung von bis zu 30 Prozent rechnen. "Warum also mit der Energiespar-Investition bis zum vorgeschriebenen Termin warten, wenn schon in der nächsten Heizsaison mit dem Sparen begonnen werden könnte? Kluge Rechner nutzen die kommenden Sommermonate zur Heizungsmodernisierung."

Kaum Abgasverluste

Empfehlenswert ist ein Kesselaustausch aber nicht nur für die von der EnEV betroffenen Heizungen. "Zumeist lohnt sich eine Modernisierung bereits bei Heizanlagen, die vor 1982 installiert worden sind. "Denn auch sie verbrauchen zuviel Energie, wenn sie noch mit konstant hoher Temperatur betrieben werden. Dadurch entstehen neben hohen Abgasverlusten erhebliche Auskühl- und Oberflächenverluste. Mit dem Ergebnis, dass solche Altkessel die eingesetzte Energie zu lediglich zwei Drittel in Nutzwärme umsetzen.

1/3 mehr Nutzwärme

Auswirkungen hat die neue Energieeinsparverordnung, die voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tritt, auch für den Neubaubereich. Dort soll der Heizenergiebedarf künftig um 30 Prozent unter die heutigen Anforderungen gesenkt werden. Damit wird der Niedrigenergiehaus-Stanard zur Regel. Außerdem wird für Neubauten künftig ein Energiebedarfausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes enthält.



 

Heizung- /Wartung

 

 

Wie beim Auto auch dient die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage dazu, den einwandfreien und effizienten Betrieb des Heizsystems langfristig zu gewährleisten. Nur eine optimal gewartete Anlage nutzt den Brennstoff effizient und hilft Ihnen damit, Geld zu sparen. Bereits eine dünne Rußschicht im Verbrennungsraum kann zu einer spürbaren Steigerung des Energieverbrauchs führen! Zudem sind Vorgaben des Herstellers und Vorschriften des Gesetzgebers einzuhalten.

Wir haben hier eine Übersicht erstellt, welcher Belastung eine Heizungsanlage im Jahr durchschnittlich standhalten muss:

  • 8.000 Betriebsstunden
  • Erwärmung von 40.000 Liter Wasser
  • Ein- bzw. Ausschaltung des Brenners ca. 7.000 bis 30.000 mal

Wünschen Sie weitere Informationen zum Thema Heizungswartung oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf!

Richtig Lüften

 

Richtiges Lüften spart Heizkosten und beugt Schimmelpilzbildung vor

Moderne Gebäude sind heute sehr gut isoliert und daher nahezu luftdicht konstruiert, wodurch das Haus an Komfort gewinnt, da keine kalte Zugluft entstehen kann und die Heizkosten sinken, da die Wärme im Haus gehalten wird. Der Nachteil: Wenn nicht richtig gelüftet wird, kann sich schnell Schimmel bilden, da die Luftfeuchtigkeit ohne richtiges Lüften zu hoch ist.

Richtiges Lüften beugt also Schimmel vor, doch nur wenige wissen, wie es richtig funktioniert. Schimmelpilzbefall ist in deutschen Wohnungen somit zur häufigsten Ursache von Bauschäden geworden. Die weit verbreitete Annahme, die Fenster den ganzen Tag lang „auf Kipp“ stehen zu haben, führe dazu, dass sich die Feuchtigkeit im Raum verflüchtige, ist leider falsch – diese Lösung treibt lediglich die Heizkosten in die Höhe, da die Wärme stetig entweicht.

Richtiges Lüften verhindert also nicht nur Schimmelbefall, sondern spart auch noch Heizkosten – aber wie lüftet man richtig? Die einzige wirkungsvolle Maßnahme ist das Stoßlüften. Darunter versteht man ein kurzzeitiges Öffnen (5 Minuten sind oft schon genug) mindestens zweier Fenster oder Außentüren eines Raumes. Durch den dadurch entstehenden starken Luftzug wird die verbrauchte Luft aus dem Zimmer „gesaugt“ und durch Frischluft ausgetauscht. Dieses Verfahren sollte, trotz der Kälte, auch im Winter 3-4 Mal am Tag durchgeführt werden, um eine angenehme Luftqualität zu erzeugen und dem Schimmel vorzubeugen

 

Förderrichtlinien auf einen Blick

 

Seit dem 01.03.2009 wurde die Basisförderung für Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen für Neubauten um 25% reduziert. Die reduzierten Fördersätze gelten für Neubauten, deren Bauantrag ab dem 01.01.2009 gestellt werden.

Die CO2-Diskussion ist in aller Munde und überall werden Energieeinsparungen gefordert. In Deutschland werden 1/3 des gesamten Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser benötigt. Hier liegt demnach das größte Einsparpotenzial und entsprechend hoch sind hier die öffentlichen Fördermittel für den Einsatz Regenerativer Energien. Folgende Förderungen sind zusammengefasst möglich.

Basisförderung Solaranlagen

Art der Anlage

Gebäudebestand

Förderung für Neubauten
(Bauantrag ab dem 01.01.2009)

Solaranlage zur Warmwasserbereitung

60 €/qm Kollektorfläche,
mindestens 410 € je Anlage

45 €/qm Kollektorfläche,
mindestens 307,50 € je Anlage

Kombi-Solaranlage (Warmwasser+Heizungsunterstützung)

105 €/qm Kollekorfläche

78,75 €/qm Kollekorfläche

Solaranlage zum kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung auf Ein- und Zweifamilienhäusern

105 €/qm Kollektorfläche bis 40 qm + 45 €/qm Kollektorfläche über 40 qm.

78,75 €/qm Kollektorfläche bis 40 qm + 33,75 €/qm Kollektorfläche über 40 qm.

Solaranlage zur Bereitstellung von Prozesswärme

105 €/qm Kollektorfläche

105 €/qm Kollektorfläche

Solaranlagen zur solaren Kälteerzeugung

105 €/qm Kollektorfläche

78,75 €/qm Kollektorfläche

Erweiterung einer bestehenden Solaranlage

45 €/qm zusätzlicher Kollektorfläche

-

 

Neben den genannten Basisfördersätzen gibt es Bonusförderungen für Solaranlagen.

 

Basisförderungen Biomasse

Art der Anlage

Gebäudebestand

Förderung für Neubauten
(Bauantrag ab dem 01.01.2009)

Luftgeführter Pelletofen
5 kW bis max. 100 kW

- 36 €/kW,
- 5 kW - 8 kW:
mind. 500 €
- ab 8 kW:
mind.
1.000 €,
ab 01.07.2009: 500€

- 27 €/kW,
- 5 kW - 8 kW:
mind. 375 €
- ab 8 kW:
mind.
750 €,
ab 01.07.2009: 375 €

Pelletofen mit Wassertasche
5 kW bis max. 100 kW

- 36 €/kW
- mind. 1.000 €

- 27 €/kW
- mind. 750 €

Pelletkessel
5 kW bis max. 100 kW

- 36 €/kW
- mind. 2.000 €

- 27 €/kW
- mind. 1.500 €

Pelletkessel mit neu errichtetem
Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5 kW bis max. 100 kW

- 36 €/kW
- mind. 2.500 €

- 27 €/kW
- mind. 1.875 €

Holzhackschnitzelanlage mit einem
Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5 kW bis max. 100 kW

pauschal 1.000 € je Anlage

pauschal 750 € je Anlage

Scheitholzvergaserkessel mit einem
Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
15 kW bis max. 50 kW

pauschal 1.125 € je Anlage

pauschal 843,75 € je Anlage

 

Neben den genannten Basisfördersätzen gibt es Bonusförderungen für Biomasseanlagen.

 

Basisförderungen Wärmepumpen

Art der Anlage

Gebäudebestand

Förderung für Neubauten
(Bauantrag vor dem 01.01.2009)

Förderung für Neubauten
(Bauantrag ab dem 01.01.2009)

Basisförderung Luft/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 3,3 (Bestand)
JAZ >= 3,5 (Neubau)

- 10 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 1.500 € je Wohneinheit bzw. 10 % der Investitionskosten

- 5 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 850 € je Wohneinheit bzw. 10% der Investitionskosten

- 3,75 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 637,50 € je Wohneinheit bzw. 7,5 % der Investitionskosten

Basisförderung Wasser/Wasser-
oder Sole/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 3,7 (Bestand)
JAZ >= 4,0 (Neubau)

- 20 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 3.000 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten

- 10 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 2.000 € je Wohneinheit bzw. 10 % der Investitionskosten

- 7,5 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 1.500 € je Wohneinheit bzw. 7,5 % der Investitionskosten

Innovationsförderung
Luft/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 4,5 (Bestand)
JAZ >= 4,7 (Neubau)

- 15 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 2.250 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten

- 7,5 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 1.275 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten

Innovationsförderung
Wasser/Wasser-
oder Sole/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 4,5 (Bestand)
JAZ >= 4,7 (Neubau)

- 30 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 4.500 € je Wohneinheit bzw. 22,5 % der Investitionskosten

- 15 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 3.000 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten

 

Neben den genannten Basisfördersätzen gibt es Bonusförderungen für Wärmepumpen.

Links und Downloads

Die BAFA-Antragsformulare für Fördermittel finden Sie hier:

Wünschen Sie weitere Informationen zu den aktuellen Fördermitteln? Wir beraten Sie gern individuell!

Quelle: BAFA www.bafa.de
Alle Angaben: Ohne Gewähr!

 


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