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Neue
Energieeinspar-Verordnung setzt alten
Heizkesseln eine Frist
Vaillant Heizung Modernisierung - So modernisieren Sie richtig
Warum ist meine Heizungsrechnung so hoch? Warum
ist mein Kessel nachts so laut? Und mein warmes Wasser morgens so kalt?
Bietet meine Heizung noch genügend Komfort? Verbraucht sie zu viel
Energie? Belastet sie die Umwelt unnötig? Was sagt der Gesetzgeber
dazu? Muss ich modernisieren? Wenn ja, was sagt mein Geldbeutel dazu?
Komfort steigern, Kosten senken. Als
Eigenheimbesitzer oder Vermieter eines Mehrfamilienhauses stellen Sie
sich täglich viele Fragen. Fragen, die mit Ihrer Wohn- und
Lebensqualität zu tun haben, aber auch mit dem Werterhalt Ihres
Hauses. Die Heizungsanlage spielt dabei oft eine zentrale Rolle.
Vielleicht möchten Sie Ihre Räumlichkeiten neu aufteilen,
wenn die Kinder aus dem Haus sind. Den Heizungskeller zum Hobbyraum
umfunktionieren. Das Dach ausbauen. Bad und Küche mit mehr Warmwasserkomfort
aufwerten. Heiße Sommertage durch eine Klimaanlage auffrischen. Für alle dabei
auftauchenden Fragen haben wir hier die passenden Antworten um Ihren
individuellen Wohnkomfort zu finden. Freuen Sie sich auf Ihr neues
Zuhause. Denn Zuhause ist Vaillant.

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Alte
Brenner ersetzen

Spätestens am 31. Dezember 2005 sollten die betroffenen
Altkessel durch moderne Heizanlagen ersetzt worden sein. Falls
zwischenzeitlich ein neuer Brenner montiert worden ist, endet die Frist
Ende 2008. Vom Sanierungszwang ausgenommen sind jedoch selbstgenutzte
Ein- und Zweifamilienhäuser. In diesen Gebäuden müssen
veraltete Heizungen nur nach einem Eigentumswechsel ausgetauscht
werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren.
Heizkosten
senken
Wenngleich sich eine baldige Modernisierung durchaus auch im
Eigenheim rentiert. Schließlich senkt der geringe
Energieverbrauch die laufenden Heizkosten erheblich. Von einem Wechsel
des Energieträgers im Rahmen einer Sanierung hingegen raten
Fachleute vom Heizungs- und Schornsteinfegerhandwerk in aller Regel ab.
30 - 40 %
weniger Verbrauch
"Eine Heizungs-Modernisierung rechnet sich für den
Hausbesitzer, weil sie sich im Laufe der Zeit über die
eingesparten Energiekosten amortisiert", ergänzt das Institut
für wirtschaftliche Ölheizung. Bis zu 40 Prozent weniger
Heizöl verbrauchen beispielsweise moderne Brennwertkessel, die es
übrigens auch als Platz sparende, kompakte Wandgeräte gibt.
Wer sich für einen Niedertemperaturkessel entscheidet, kann mit
einer Einsparung von bis zu 30 Prozent rechnen. "Warum also mit der
Energiespar-Investition bis zum vorgeschriebenen Termin warten, wenn
schon in der nächsten Heizsaison mit dem Sparen begonnen werden
könnte? Kluge Rechner nutzen die kommenden Sommermonate zur
Heizungsmodernisierung."
Kaum
Abgasverluste
Empfehlenswert ist ein Kesselaustausch aber nicht nur für
die von der EnEV betroffenen Heizungen. "Zumeist lohnt sich eine
Modernisierung bereits bei Heizanlagen, die vor 1982 installiert worden
sind. "Denn auch sie verbrauchen zuviel Energie, wenn sie noch mit
konstant hoher Temperatur betrieben werden. Dadurch entstehen neben
hohen Abgasverlusten erhebliche Auskühl- und
Oberflächenverluste. Mit dem Ergebnis, dass solche Altkessel die
eingesetzte Energie zu lediglich zwei Drittel in Nutzwärme
umsetzen.
1/3 mehr
Nutzwärme
Auswirkungen hat die neue Energieeinsparverordnung, die
voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tritt, auch für den
Neubaubereich. Dort soll der Heizenergiebedarf künftig um 30
Prozent unter die heutigen Anforderungen gesenkt werden. Damit wird der
Niedrigenergiehaus-Stanard zur Regel. Außerdem wird für
Neubauten künftig ein Energiebedarfausweis vorgeschrieben, der
wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften eines
Gebäudes enthält.
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Wie
beim Auto auch dient die regelmäßige Wartung der
Heizungsanlage dazu, den einwandfreien und effizienten Betrieb des
Heizsystems langfristig zu gewährleisten. Nur eine optimal
gewartete Anlage nutzt den Brennstoff effizient und hilft Ihnen damit,
Geld zu sparen. Bereits eine dünne Rußschicht im
Verbrennungsraum kann zu einer spürbaren Steigerung des
Energieverbrauchs führen! Zudem sind Vorgaben des Herstellers und
Vorschriften des Gesetzgebers einzuhalten.
Wir
haben hier eine Übersicht erstellt, welcher Belastung eine
Heizungsanlage im Jahr durchschnittlich standhalten muss:
- 8.000
Betriebsstunden
- Erwärmung
von 40.000 Liter Wasser
- Ein- bzw.
Ausschaltung des Brenners ca. 7.000 bis 30.000 mal
Wünschen
Sie weitere Informationen zum Thema Heizungswartung oder möchten
Sie einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie doch einfach mit uns
Kontakt auf!
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| Richtig
Lüften
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Richtiges
Lüften spart Heizkosten und beugt Schimmelpilzbildung vor
Moderne
Gebäude sind heute sehr gut isoliert und daher nahezu luftdicht
konstruiert, wodurch das Haus an Komfort gewinnt, da keine kalte
Zugluft entstehen kann und die Heizkosten sinken, da die Wärme im
Haus gehalten wird. Der Nachteil: Wenn nicht richtig gelüftet
wird, kann sich schnell Schimmel bilden, da die Luftfeuchtigkeit ohne
richtiges Lüften zu hoch ist.
Richtiges
Lüften beugt also Schimmel vor, doch nur wenige wissen, wie es
richtig funktioniert. Schimmelpilzbefall ist in deutschen Wohnungen
somit zur häufigsten Ursache von Bauschäden geworden. Die
weit verbreitete Annahme, die Fenster den ganzen Tag lang „auf
Kipp“ stehen zu haben, führe dazu, dass sich die
Feuchtigkeit im Raum verflüchtige, ist leider falsch – diese
Lösung treibt lediglich die Heizkosten in die Höhe, da die
Wärme stetig entweicht.
Richtiges
Lüften verhindert also nicht nur Schimmelbefall, sondern spart
auch noch Heizkosten – aber wie lüftet man richtig? Die
einzige wirkungsvolle Maßnahme ist das Stoßlüften.
Darunter versteht man ein kurzzeitiges Öffnen (5 Minuten sind oft
schon genug) mindestens zweier Fenster oder Außentüren eines
Raumes. Durch den dadurch entstehenden starken Luftzug wird die
verbrauchte Luft aus dem Zimmer „gesaugt“ und durch
Frischluft ausgetauscht. Dieses Verfahren sollte, trotz der Kälte,
auch im Winter 3-4 Mal am Tag durchgeführt werden, um eine
angenehme Luftqualität zu erzeugen und dem Schimmel vorzubeugen
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Förderrichtlinien auf einen Blick
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Seit
dem 01.03.2009 wurde die Basisförderung für Solarkollektoren,
Biomasseanlagen und Wärmepumpen für Neubauten um 25%
reduziert. Die reduzierten Fördersätze gelten für
Neubauten, deren Bauantrag ab dem 01.01.2009 gestellt werden.
Die
CO2-Diskussion ist in aller Munde und überall werden
Energieeinsparungen gefordert. In Deutschland werden 1/3 des
gesamten Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser
benötigt. Hier liegt demnach das größte
Einsparpotenzial und entsprechend hoch sind hier die öffentlichen
Fördermittel für den Einsatz Regenerativer Energien. Folgende
Förderungen sind zusammengefasst möglich.
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Basisförderung
Solaranlagen
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Art
der Anlage
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Gebäudebestand
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Förderung
für Neubauten
(Bauantrag ab dem 01.01.2009)
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Solaranlage
zur Warmwasserbereitung
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60
€/qm Kollektorfläche,
mindestens 410 € je Anlage
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45
€/qm Kollektorfläche,
mindestens 307,50 € je Anlage
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Kombi-Solaranlage
(Warmwasser+Heizungsunterstützung)
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105
€/qm Kollekorfläche
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78,75
€/qm Kollekorfläche
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Solaranlage
zum kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung auf
Ein- und Zweifamilienhäusern
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105
€/qm Kollektorfläche bis 40 qm + 45 €/qm
Kollektorfläche über 40 qm.
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78,75
€/qm Kollektorfläche bis 40 qm + 33,75 €/qm
Kollektorfläche über 40 qm.
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Solaranlage
zur Bereitstellung von Prozesswärme
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105
€/qm Kollektorfläche
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105
€/qm Kollektorfläche
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Solaranlagen
zur solaren Kälteerzeugung
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105
€/qm Kollektorfläche
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78,75
€/qm Kollektorfläche
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Erweiterung
einer bestehenden Solaranlage
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45
€/qm zusätzlicher Kollektorfläche
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-
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Neben
den genannten Basisfördersätzen gibt es Bonusförderungen
für Solaranlagen.
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Basisförderungen
Biomasse
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Art
der Anlage
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Gebäudebestand
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Förderung
für Neubauten
(Bauantrag ab dem 01.01.2009)
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Luftgeführter
Pelletofen
5 kW bis max. 100 kW
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- 36 €/kW,
- 5 kW - 8 kW:
mind. 500 €
- ab 8 kW:
mind. 1.000
€,
ab 01.07.2009: 500€
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- 27 €/kW,
- 5 kW - 8 kW:
mind. 375 €
- ab 8 kW:
mind. 750
€,
ab 01.07.2009: 375 €
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Pelletofen
mit Wassertasche
5 kW bis max. 100 kW
|
-
36 €/kW
- mind. 1.000 €
|
-
27 €/kW
- mind. 750 €
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Pelletkessel
5 kW bis max. 100 kW
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-
36 €/kW
- mind. 2.000 €
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-
27 €/kW
- mind. 1.500 €
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Pelletkessel
mit neu errichtetem
Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5 kW bis max. 100 kW
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36 €/kW
- mind. 2.500 €
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-
27 €/kW
- mind. 1.875 €
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Holzhackschnitzelanlage
mit einem
Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5 kW bis max. 100 kW
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pauschal
1.000 € je Anlage
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pauschal
750 € je Anlage
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Scheitholzvergaserkessel
mit einem
Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
15 kW bis max. 50 kW
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pauschal
1.125 € je Anlage
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pauschal
843,75 € je Anlage
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Neben
den genannten Basisfördersätzen gibt es Bonusförderungen
für Biomasseanlagen.
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Basisförderungen
Wärmepumpen
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Art
der Anlage
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Gebäudebestand
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Förderung
für Neubauten
(Bauantrag vor dem 01.01.2009)
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Förderung
für Neubauten
(Bauantrag ab dem 01.01.2009)
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Basisförderung
Luft/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 3,3 (Bestand)
JAZ >= 3,5 (Neubau)
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10 €/qm Wohn- und Nutzfläche
-
max. 1.500 € je Wohneinheit bzw. 10 % der Investitionskosten
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-
5 €/qm Wohn- und Nutzfläche
-
max. 850 € je Wohneinheit bzw. 10% der Investitionskosten
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-
3,75 €/qm Wohn- und Nutzfläche
-
max. 637,50 € je Wohneinheit bzw. 7,5 % der Investitionskosten
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Basisförderung
Wasser/Wasser-
oder Sole/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 3,7 (Bestand)
JAZ >= 4,0 (Neubau)
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-
20 €/qm Wohn- und Nutzfläche
-
max. 3.000 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten
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-
10 €/qm Wohn- und Nutzfläche
-
max. 2.000 € je Wohneinheit bzw. 10 % der Investitionskosten
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-
7,5 €/qm Wohn- und Nutzfläche
-
max. 1.500 € je Wohneinheit bzw. 7,5 % der Investitionskosten
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Innovationsförderung
Luft/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 4,5 (Bestand)
JAZ >= 4,7 (Neubau)
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-
15 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 2.250 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten
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-
7,5 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 1.275 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten
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Innovationsförderung
Wasser/Wasser-
oder Sole/Wasser-Wärmepumpe
JAZ >= 4,5 (Bestand)
JAZ >= 4,7 (Neubau)
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-
30 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 4.500 € je Wohneinheit bzw. 22,5 % der Investitionskosten
|
-
15 €/qm Wohn- und Nutzfläche
- max. 3.000 € je Wohneinheit bzw. 15 % der Investitionskosten
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Neben
den genannten Basisfördersätzen gibt es Bonusförderungen
für Wärmepumpen.
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Quelle:
BAFA www.bafa.de
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